Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen
(1)
Salomon Waterworld UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführer David Salomon, Am Alten Kanal 66, 39288 Burg, Deutschland (im Folgenden: „wir“ , „auszeit-bootsvermietung“ oder Vermieter) betreibt eine Vermietung von Sport und Freizeit Booten. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns „auszeit-bootsvermietung“und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ , „Mieter“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Zustandekommen einer verbindlichen Buchung, eine Buchung ist ein abgeschlossener Vertrag
(1) Reservierungen
Sie lösen über das Reservierungsformular oder per Telefon eine Buchungsanfrage an uns aus. Wir prüfen die Terminvergabe und bestätigen ihnen die Buchungsanfrage und senden ihnen per Email eine Buchungsbestätigung.
(2) Buchung
Durch ihre Prüfung und Rückbestätigung der Buchungsbestätigung von uns, wird der Mietvertrag geschlossen. Mit dem Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises verbunden. Die Restzahlung ist per Überweisung 14 Tage vor Fahrtantritt fällig. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verweigern.
(3) Storno einer Buchung
Stornierungen einer Buchung sind bis zu 5 Tag vor Buchungstermin möglich, die Stornogebühr beträgt 25% des Mietpreises.
(4) Kaution
Bei der Übergabe des Fahrzeuges hinterlegt der Kunde eine Kaution von 150,00€ in Bar. Der Vermieter ist berechtigt bei eventuellen Beschädigungen, Verlust von Zubehör oder erheblichen Verschmutzungen die nicht der üblichen Abnutzung und Gebrauch entsprechen einen Teil oder die gesamte Kaution zurückzubehalten.
Das hinterlegen der Kaution befreit den Mieter nicht von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter oder des Vermieters sowie Folgekosten.
§ 3 Rechte und Pflichten
(1) Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter nicht im Stande ist, Ihnen wegen unvorhersehbarer Ereignisse das Boot zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie gezahlte Leistungen zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schiffsfahrtunterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser, Niedrigwasser, Streik o.ä.
(2) Einweisung und Beschädigung
Sie werden von uns anhand einer Checkliste gründlich eingewiesen.
Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, so bitten wir um Mitteilung, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Falls während der Ausfahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte! Wir helfen Ihnen umgehend; die Rückrufnummer ist auf dem Mietvertrag verzeichnet.
Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann von Salomon Waterworld UG auch dieser noch regresspflichtig gemacht werden, wenn die der Schaden bei der Rückgabe nicht sofort bemerkt hat.
(3) Übergabe und Rückgabe
Der Vermieter überlässt, dem Mieter ein Verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot, nebst Ausrüstung und Zubehör zum Gebrauch. Alle Boote sind zur Vermietung zugelassen und tragen ein Amtliches Kennzeichen. Unsere Boote sind Führerscheinfrei zu fahren, dass Mindestalter zum führen eines Bootes beträgt 16 Jahre. Der Vermieter wird keinesfalls ein Fahrzeug an Personen vermieten, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen.
Dem Mieter wird ein sauberes Fahrzeug übergeben. Nach der Benutzung ist durch den Mieter eine Grobreinigung vorzunehmen, sollte dies unterbleiben werden 20% der Kaution für die Reinigung einbehalten. Da der Einsatz der Boote genau geplant ist, bitten wir Sie, die Rückgabetermine dringend einzuhalten. Bei Überziehung der Mietzeit müssen wir pro angefangene Stunde den jeweiligen Stundenpreis von 30,00€ des Bootes in Rechnung stellen. Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Bootes ein Schaden entstehen (z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters), so behalten wir uns vor, gegen Sie die Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Deshalb nochmals die Bitte: Überziehen Sie die Mietzeit nicht!
(4) Haftung und Versicherung
Der Mieter verpflichtet sich das Boot, Mietobjekt und Zubehör mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen.
Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust.
Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften Beide gesamtschuldnerisch. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Eine Panne zu Lasten des Mieters gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Schiffsbenutzung. Der Mieter und seine Begleiter betreten, befahren das privat Gelände und benutzen das Boot mit seinem Zubehör auf eigene Gefahr.
Ansprüche jeder Art gegen der Firma Salomon Waterworld UG aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters und der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen.
Alle unsere Boote sind haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von 25 Mio. sie haftet für Schaden an Dritter und ihren Gegenständen. Für Schäden die nicht von der Haftplichtversicherung abgedeckt werden ist Mieter zuständig.
(5) Fahrgebiet / Gewässer
Unser Fahrgebiet ist der Niegripper See und dessen angrenzenden Gewässer der Elbe/ Havel Kanal sowie Niegripper Altkanal. Eine Orientierungskarte befindet sich an Bord. Fahrten auf die Elbe sind ausdrücklich nicht gestattet!
(6) Salvatorische Klausel
„Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB von Salomon Waterworld UG (haftungsbeschränkt) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.“
Diese AGB wurde zuletzt am 31. Juli 2025 aktualisiert und sind Bestandteil eines Mietvertrages.